Sonntag, 19. August 2018
Grundwissen über Minischweine
  • Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
  • Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
  • Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
  • Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
  • Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
  • Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
  • Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein 
  • Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
  • Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten 
  • Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein